Kroatien

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Seit mehreren Jahren zum am schnellsten wachsenden Touristenziel im Mittelmeerraum erklärt, das neben seiner erkennbaren Küste ein bedeutendes Angebot an Naturschönheiten im Landesinneren sowie geschützten Kulturdenkmalen wie der mittelalterlichen Altstadt Dubrovnik bietet. 

Aber abseits der allgemein bekannten Reiseziele, ist Kroatien voll versteckter Schätze, durch dir wir euch führen können. Denn gemäß den Anforderungen unserer Kunden können wir bestätigen, dass wir eine Trendwende in gefragter Immobilien erleben. Die Menschen suchen nach idyllischen Plätzen, auch wenn es in der Umgebung keine einzige Handelskette gibt, wo sie etwas zur Erfrischung kaufen können.

Länderprofil
Fläche56.594 km²
Einwohnerzahl4,070.000
Bevölkerungsdichte72
Anzahl ausländischer Ankünfte 60.021.000 (Jahr 2019 vor der Covid-Einschränkungen)
Volumen der durchgeführten Transaktionen
102.008 nekretnina (2020) 

Vor- und Nachteile des Immobilienerwerbs in Kroatien

Vorteile

Laut Eurostat-Daten aus dem Jahr 2020 lag der Preis für Ackerland in Kroatien bei 3.285 Euro pro Hektar, was dieses Land zu einer der günstigsten Regionen für den Kauf von Agrarland in Europa macht. Wir müssen ehrlich sein und klarstellen, dass der Preis vor Ort sicherlich viel höher ist, aber im Vergleich zu anderen Ländern der Europäischen Union immer noch in akzeptablen Grenzen liegt.

Eine Auflistung der wichtigsten Vorteile aus unserer Sicht:

  1. Die Preise liegen immer noch unter dem EU-Marktdurchschnitt
  2. Gute Rendite bei bestimmten Immobilienarten
  3. Geografische Nähe zum mitteleuropäischen Markt – in Reichweite des Straßenverkehrs reich
  4. Stabile politische Lage mit EU-„Hintergrund“
  5. Bestehen eines Visums für digitale Nomaden, bei dem es mit einem einfachen Verfahren möglich ist, auf dem Territorium der Republik Kroatien einen Wohnsitz anzumelden und das Recht auf steuerfreie Arbeit auszuüben. 

Nachteile

Das Hauptproblem sind unregulierte Grundstücke, bzw. Inkonsistenz der Grundbücher. Viele Grundstücke können also nicht verkauft werden, und diejenigen, die verkauft werden, sind nicht reguliert, obwohl dies von den Verkäufern verantwortungsbewusst behauptet wird. All dies ist ein Produkt der doppelten Grundbuchführung im letzten Jahrhundert, als die wirklichen Grundeigentümer und -nutzer zwecks Steuerzahlung in zwei Grundbücher aufgeteilt wurden: das Grundbuch und Kataster. 

Wenn Sie aus einem Land kommen, mit dem Kroatien ein Vertrag über Reziprozität unterzeichnet hat, bedeutet dies kein automatisches Recht, Immobilien zu erwerben und in den Kaufprozess überzugehen. Es ist nämlich erforderlich, beim Justizministerium einen Antrag auf Genehmigung des Kaufs und Prüfung der Bedingungen zu stellen, was insbesondere in der Zeit der Corona-Pandemie lange dauern kann. 

Verkäufer können in Verhandlungen sehr schwierig und wankelmütig sein. Wir beschreiben es normalerweise so - sie möchten das Land verkaufen, fragen sich aber immer noch, was Sie als nächster Eigentümer damit machen werden.


Vorschläge für den Immobilienkauf

Der Rat ist, sich vom 1. bis zum 4. Monat auf die Suche nach Immobilien zu begeben, da später ein guter Teil der verfügbaren Immobilien besetzt werden kann. Kroaten geben traditionell nicht so leicht Geld aus der Touristensaison auf, daher ist jeder Tag unbesetzter Unterkünfte eine große Tragödie. Außerdem ist es wichtig, eine Entscheidung für den Kauf einer Immobilie in Ruhe zu treffen, und man wird sich im Sommer nicht sicher darauf verlassen können. Und es ist wichtig, die Immobilie im Winter zu besuchen, wenn nicht alles so idyllisch ist wie im Sommer. Dann haben Sie schon etwas erreicht.

Wie bei fast allen Destinationen am Mittelmeer, bei denen wir unsere Expertise beim Erwerb Ihrer nächsten Immobilie anbieten, warnen wir in Kroatien vor der Bedeutung der Mikrolage der Immobilie. Nämlich alles, was am Anfang idyllisch scheint, es kann in der Realität anders sein. Daher ist es sehr wichtig, Informationen aus der Praxis zu haben, wenn Sie selbst auf die Suche nach Immobilien gehen, sich ein paar Tage Unterkunft in der Nähe leisten und sehen, wie die Nachbarschaft "atmet".


Beim Kauf und Verkauf von Baugrundstücken ist die Unordnung der Grundstücke ein größeres Problem, und Ausländer entscheiden sich traditionell meist für den Kauf von Fertigwohnungen.

Welche Möglichkeiten gibt es für ausländische Personen (physische und juristische) Immobilien zu erwerben?

Als ausländische natürliche Person gilt eine Person, die keine Staatsbürgerschaft der Republik Kroatien besitzt, wobei die Staatsbürgerschaft der Republik Kroatien durch einen gültigen Personalausweis, Militärausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde nachgewiesen wird. Der Status einer ausländischen natürlichen Person wird durch Einsicht in den Pass oder andere Dokumente festgestellt.

Als ausländische juristische Person gilt eine juristische Person mit dem Sitz außerhalb der Republik Kroatien, was durch Einsicht in den Handelsregisterauszug (Gerichtsregister) festgestellt wird.  

Die erste Kategorie von Ausländern sind diejenigen, die aus der EU kommen. Sie können ohne rechtliche Hindernisse Eigentümer von Immobilien in Kroatien sein, jedoch nur im Fall von Bauland und allem, was mit diesem Land zusammenhängt (Haus, Wohnung usw.).

Andererseits können Bürger anderer Länder mit Zustimmung des Justizministeriums Eigentum an Immobilien in Kroatien erwerben, wenn zwischen der Republik Kroatien und dem Staat, in dem der Käufer ansässig ist, Gegenseitigkeit besteht.


Kurzübersicht der Steuerpflichten

Immobilien (Bau- und / oder Grundstücke) können mit der Mehrwertsteuer in Höhe von 25% oder der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3% besteuert werden. Die Besteuerung hängt vom Status des Anbieters oder Empfängers der Immobilie, dem Status der Immobilie (unbenutzt oder genutzt) und der Art der Immobilie (Grundstück oder Gebäude) ab.

Es gibt also keine Doppelbesteuerung, sondern nur eine Steuerform. In Anwendung der Vorschriften des Mehrwertsteuergesetzes und des Grunderwerbssteuergesetzes ergibt sich, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt wird, wenn die Lieferung von Grundstücken nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.


Mehrwertsteuer (MwSt.)

Ab 01.01.2015. Immobilien, auf die Mehrwertsteuer (MwSt.) gezahlt wird, sind:

1. Verkauf von Gebäuden oder deren Teilen und Grundstücken, auf denen sich diese Gebäude befinden, vor dem Erstbezug oder Verkauf, bei dem vom Zeitpunkt der Erstbezug oder Nutzung bis zum Zeitpunkt des nächsten Verkaufs nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind und die von einem im Mehrwertsteuerregister eingetragenen Steuerpflichtigen verkauft werden. 

2. Verkauf von Bauland, wenn das Bauland von einem Mehrwertsteuerpflichtigen geliefert wird

Also, die Mehrwertsteuer bezahlt man nicht auf Verkauf von Baugrundstücken oder Gebäudeteilen einschließlich des Grundstücks, auf dem es sich befindet, wenn vom Datum der erstmaligen Errichtung oder Nutzung des Gebäudes bis zum Datum der nächsten Lieferung mehr als 2 Jahre vergangen sind.


Wird die Liegenschaft von einer Person übergeben, die nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, wird die Grunderwerbsteuer unabhängig von der Stellung des Erwerbers dieser Liegenschaft entrichtet.


Grunderwerbsteuer                 

Die Grunderwerbsteuer beträgt derzeit 3%.

Handelt es sich um die Lieferung von Bauland durch eine Person, die nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, berechnet der Grundstückslieferant keine Mehrwertsteuer. Der Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer bei der Übergabe des betreffenden Grundstücks.

Der Kauf des Ackerlandes und Waldgebiets ist in allen Varianten mehrwertsteuerfrei, wobei der Erwerber 3% Grunderwerbsteuer zahlt.


Sonstige Steuerpflichten

Neben diesen beiden prominenten Steuerformen tritt auch die Einkommensteuer auf Verkauf von Immobilien, die bei dem Verkauf von Immobilien anfällt, als Steuepflicht auf.

Sie wird berechnet und ausbezahlt, wenn eine natürliche Person innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Erwerbs über eine Immobilie veräußert und wenn eine natürliche Person innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien derselben Art veräußert, tauscht oder eine andere steuerpflichtige Eigentumsübertragung ab Kaufdatum vornimmt.

Der Einkommensteuersatz aus der Veräußerung von Grundstücken beträgt 20%, und der Einkommensteuerzuschlag wird auf den errechneten Einkommensteuerbetrag berechnet, wenn er für die Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, vorgeschrieben ist.  

Natürlich gibt es auch viele Steuerbefreiungen für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen und bestimmte Rechtslagen, die wir je nach Bedarf besprechen können.

Kurze Hinweise